Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 3 vom 17.10.2026
Stand: 17.10.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Miete der Software „Provomatic“ zwischen Timo Kessel, Dülkener Straße 2, 41068 Mönchengladbach, als Einzelunternehmer („Anbieter“) und dem Kunden. Gegenstand sind zwei getrennte Verträge: die Miete der Software-Lizenz (Provomatic Self-Hosted, Nr. 4.1) und die verwaltete Bereitstellung (Provomatic Managed-Hosted, Nr. 4.2 und Nr. 9). Provomatic Managed-Hosted enthält keine Lizenz; es setzt einen bestehenden Vertrag über Provomatic Self-Hosted voraus (Nr. 4.2).
1.2 Diese Bedingungen gelten für Bestellungen im Shop des Anbieters (provomatic.de), der sich nur an Unternehmer richtet. Sie regeln nur das Verhältnis zwischen dem Anbieter und seinem Kunden. Die Systeme, die der Kunde mit der Software selbst an seine Endkunden vermietet (z. B. Webhosting, Gameserver), sind Angebote des Kunden in dessen eigenem Shop; dafür gelten allein dessen Bedingungen und Rechtstexte (Nr. 8.4).
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die die Software für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzen. Der Kunde bestätigt im Bestellprozess, dass er Unternehmer ist. Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Bestellt ein Verbraucher unter Angabe unzutreffender Angaben, kann der Anbieter die Bestellung ablehnen oder den Vertrag beenden.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Begriffe
- Software: die Anwendung „Provomatic“ einschließlich Modulen, Themes, Dokumentation und Updates.
- Variante Selbst gehostet („Provomatic Self-Hosted“): Überlassung der Software zur Installation und zum Betrieb auf einer Infrastruktur des Kunden.
- Variante Managed Hosting („Provomatic Managed-Hosted“): Bereitstellung der Software als betriebene Instanz auf einer vom Anbieter verwalteten Infrastruktur. Sie enthält keine Lizenz, sondern setzt eine Lizenz nach Provomatic Self-Hosted voraus.
- Lizenzschlüssel: Schlüssel, der eine Installation an eine Domain bindet.
- Installation: Einsatz der Software unter genau einer Domain oder Subdomain.
- Endkunden: Kunden des Kunden, denen dieser mit der Software Hosting-, Gameserver- oder ähnliche Leistungen verkauft.
- Lizenzserver: die Server des Anbieters, die Lizenzschlüssel prüfen.
- Verfügbarkeit: Anteil der Zeit, in der die Managed-Instanz erreichbar ist (Nr. 9.3).
3. Vertragsschluss und Probezeit
3.1 Die Darstellung der Produkte im Shop ist kein verbindliches Angebot. Mit Abschluss des Bestellvorgangs („zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Vor Absendung kann er seine Angaben prüfen und korrigieren.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt oder den Lizenzschlüssel bzw. die Managed-Instanz bereitstellt.
3.3 Der Vertragstext (diese Bedingungen und die Bestelldaten) wird gespeichert und dem Kunden per E-Mail übermittelt. Die Bestellung ist in deutscher Sprache möglich.
3.4 Der Anbieter bietet für Provomatic Self-Hosted und Provomatic Managed-Hosted eine kostenlose Probezeit von 14 Tagen an, ohne dass vorab eine Zahlungsart angegeben werden muss. Die Probezeit begründet keinen Vertrag über die feste Laufzeit und keine Zahlungspflicht. Die Lizenz bzw. Instanz wird am 15. Tag gesperrt, wenn der Kunde bis dahin keinen Vertrag nach Nr. 3.1 und 3.2 abgeschlossen hat. Ein Vertrag mit fester Laufzeit von 12 Monaten entsteht ausschließlich durch eine eigene Bestellung des Kunden, niemals automatisch durch Ablauf der Probezeit. Für die Probezeit gelten Nr. 5 bis 8 und 11 entsprechend; Support nach Nr. 7 und bei Managed Hosting die Leistungen nach Nr. 9.2 und 9.3 werden im gleichen Umfang wie im Vertrag erbracht. Daten aus der Probezeit bleiben nach der Sperre 30 Tage erhalten und werden danach gelöscht, wenn der Kunde keinen Vertrag schließt; der Kunde kann sie in dieser Zeit exportieren. Bestellt der Kunde in der Probezeit, beginnt die feste Laufzeit von 12 Monaten mit der Bestellung; die bis dahin verbrauchte Probezeit wird nicht angerechnet. Für die unentgeltliche Probezeit haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den übrigen Fällen der Nr. 15.2; bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nicht, weil in der Probezeit kein Entgelt gezahlt wird.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Selbst gehostet: Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags zur Nutzung auf dessen Infrastruktur und stellt einen Lizenzschlüssel, Updates und Support bereit (Nr. 7). Der Kunde ist für Server, Betriebssystem, Datenbank, Sicherheit und Datensicherung seiner Infrastruktur selbst verantwortlich.
4.2 Managed Hosting: Der Anbieter stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit eine betriebene Instanz der Software bereit und erbringt Betrieb, Updates, Backups und Support nach Nr. 7 und 9. Die Vergütung für Provomatic Managed-Hosted deckt die verwaltete Bereitstellung (insbesondere den Serverbetrieb), nicht die Lizenz. Der Kunde benötigt dafür zusätzlich einen Vertrag über Provomatic Self-Hosted; die Nutzungsrechte nach Nr. 5 ergeben sich allein aus diesem Lizenzvertrag. Endet der Lizenzvertrag vor dem Vertrag über Provomatic Managed-Hosted (z. B. durch außerordentliche Kündigung), endet dieser zugleich; für die Restlaufzeit wird keine Vergütung mehr berechnet, bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet; wird die Lizenz gesperrt (Nr. 12.5), sperrt der Anbieter auch die Managed-Bereitstellung für die Dauer der Sperrung.
4.3 Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Zusagen darüber hinaus bestehen nur, wenn der Anbieter sie in Textform bestätigt.
5. Nutzungsrechte
5.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software für den Betrieb des eigenen Geschäfts zu nutzen, im Rahmen von Nr. 5.2.
5.2 Die Lizenz gilt für eine Installation unter einer Domain oder Subdomain. Jede weitere Domain oder Subdomain erfordert eine weitere Lizenz. Die Anzahl der Endkunden, Produkte, Rechnungen und Teammitglieder ist nicht begrenzt. Entwicklungs- und Testkopien unter lokalen oder reservierten Adressen sind zulässig, soweit der Lizenzserver sie als solche erkennt; der Lizenzserver bestätigt einen Schlüssel auf höchstens drei Entwicklungskopien innerhalb von 30 Tagen.
5.3 Der Kunde darf Themes und Module für die eigene Installation anpassen oder neu erstellen. Rechte an den Anpassungen des Kunden bleiben bei ihm, die Rechte an der Software bleiben beim Anbieter.
5.4 Nicht erlaubt sind, soweit das Gesetz (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) nichts anderes erlaubt: die Weitergabe, der Weiterverkauf, die Vermietung, Unterlizenzierung oder Veröffentlichung der Software, der Betrieb für Dritte als eigenständiges Angebot der Software selbst sowie das Umgehen, Deaktivieren oder Entfernen der Lizenzprüfung. Gesetzlich zwingende Rechte, etwa zur Fehlerberichtigung, Sicherungskopie und Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität, bleiben unberührt.
5.5 Rechte an Software, Quellcode, Dokumentation, Namen und Marken bleiben beim Anbieter. Enthaltene Open-Source-Komponenten unterliegen ihren eigenen Lizenzen.
5.6 Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht (Nr. 14).
6. Lizenzaktivierung und Lizenzprüfung
6.1 Der Lizenzschlüssel wird mit der ersten erfolgreichen Prüfung an die Domain der Installation gebunden. Die Software bestätigt die Lizenz regelmäßig beim Lizenzserver. Dafür ist eine ausgehende HTTPS-Verbindung nötig. Ist der Lizenzserver vorübergehend nicht erreichbar, läuft die Software weiter.
6.2 Der Kunde kann die Domain seiner Lizenz im Kundenbereich auf provomatic.de jederzeit selbst freigeben und an eine neue Adresse binden („Freigabe“); die Zahl der Freigaben ist nicht begrenzt. Die Lizenz gilt jeweils für eine Installation unter einer Adresse. Zum Schutz vor Missbrauch kann zwischen zwei Freigaben eine kurze technische Wartezeit gelten.
6.3 Welche Daten bei der Lizenzprüfung verarbeitet werden, steht in den Datenschutzinformationen für die Software.
7. Updates, Wartung und Support
7.1 Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit Updates (Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates, neue Versionen) bereit. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht. Der Anbieter kann die Software weiterentwickeln, solange der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt (Nr. 18.1).
7.2 Support erfolgt über Tickets, E-Mail und Discord; einen Telefonsupport gibt es nicht. Über Discord sollen keine vertraulichen Zugangsdaten oder personenbezogenen Daten Dritter übermittelt werden. Supportzeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen Feiertage in Nordrhein-Westfalen; Sprache Deutsch. Der Anbieter bearbeitet Anfragen in angemessener Zeit. Feste Reaktions- und Lösungszeiten werden nicht zugesagt; eine SLA wird derzeit nicht angeboten (Anlage C).
7.3 Der Support umfasst Fragen zur Bedienung und zu Fehlern der Software. Nicht umfasst sind die Einrichtung und der Betrieb der Infrastruktur des Kunden, Anpassungen für den Kunden und die Beratung zu Steuern oder Recht.
8. Pflichten des Kunden, Drittsysteme
8.1 Der Kunde erfüllt die technischen Voraussetzungen der Installationsanleitung, hält Zugangsdaten geheim, meldet Mängel unverzüglich und spielt bei Selbst gehostet Updates in angemessener Zeit ein.
8.2 Selbst gehostet: Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und verantwortet Server, Netzwerk, Sicherheit und Wiederherstellung.
8.3 Die Software bindet auf Wunsch des Kunden Drittsysteme an, insbesondere Zahlungsanbieter (Stripe, Mollie, PayPal), Server-Panels (Pelican, Pterodactyl, KeyHelp, Plesk, Proxmox), Registrare und DNS-Dienste. Der Kunde schließt die Verträge mit diesen Anbietern selbst und beachtet deren Bedingungen. Der Anbieter schuldet keine Verfügbarkeit dieser Dienste und haftet nicht für deren Ausfälle oder Änderungen ihrer Schnittstellen, bemüht sich aber, Anpassungen in angemessener Zeit bereitzustellen.
8.4 Mit der Software betreibt der Kunde einen eigenen Shop für seine Endkunden. Er verwendet dafür eigene Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Impressum, gegebenenfalls Widerrufsbelehrung für Verbraucher). Der Kunde ist für Inhalte, Preise, Bedingungen, Rechnungen, Steuern und Datenschutz gegenüber seinen Endkunden allein verantwortlich. Die Verträge des Kunden mit seinen Endkunden werden nicht Bestandteil dieses Vertrags; der Anbieter wird nicht Vertragspartner der Endkunden.
9. Besondere Regelungen für Managed Hosting
9.1 Leistung: Betrieb der Instanz auf Infrastruktur der Hetzner Online GmbH (Rechenzentren in Falkenstein und Nürnberg, Deutschland; die Kundenumgebungen liegen nur in Deutschland), Wartung, Updates, Backups und Support.
9.1a Adresse der Instanz: Der Kunde wählt bei der Bestellung entweder eine Subdomain von provocloud.de (z. B. name.provocloud.de) oder eine eigene Domain bzw. Subdomain. Bestimmte Namen sind gesperrt; der Anbieter kann Namen ablehnen. Bei einer eigenen Domain setzt der Kunde den vom Anbieter genannten DNS-Eintrag selbst; die Bereitstellung beginnt erst, wenn der Eintrag korrekt gesetzt ist. Für die eigene Domain und ihre Verlängerung ist der Kunde verantwortlich.
9.2 Datensicherung: Der Anbieter erstellt einmal täglich ein Backup der Instanz und bewahrt die letzten 14 täglichen Backups auf; ältere werden überschrieben. Eine Wiederherstellung erfolgt auf Anforderung des Kunden. Der Kunde bleibt für den Export wichtiger Daten mitverantwortlich (Nr. 14.3). Weitergehende Zusagen bestehen nicht.
9.3 Verfügbarkeit: Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Instanz von 99 % im Jahresmittel an. Nicht eingerechnet werden: angekündigte Wartungsarbeiten (Ankündigung mindestens 48 Stunden vorher, höchstens 8 Stunden je Monat, bevorzugt nachts; Notfallwartung ohne Vorlauf wird eingerechnet), Störungen durch höhere Gewalt, Handlungen des Kunden oder Dritter, Störungen von Drittsystemen nach Nr. 8.3 sowie Angriffe, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen auftreten. Bei Unterschreitung des Zielwerts besteht kein automatischer Anspruch auf eine Gutschrift; ob und in welcher Höhe eine Gutschrift erfolgt, entscheidet der Anbieter im Einzelfall. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere die Minderung (§ 536 BGB), bleiben unberührt.
9.4 Abgrenzung: Störungen der Managed-Infrastruktur verantwortet der Anbieter, Fehler der Software bessert er nach Nr. 15 aus, Ausfälle der Infrastruktur und der Drittsysteme des Kunden liegen beim Kunden.
9.5 Sicherheit: Der Anbieter ergreift die im Auftragsverarbeitungsvertrag beschriebenen Maßnahmen. Sicherheitsvorfälle, die den Kunden betreffen, meldet er unverzüglich. Schwachstellen in der Software kann der Kunde an [email protected] melden.
9.6 Datenschutz: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage D), der Bestandteil des Vertrags ist. Der Anbieter stellt ihn dem Kunden nach Vertragsschluss unterschrieben als PDF im Kundenbereich bereit.
10. Datenschutz
10.1 Bei der Variante Selbst gehostet verarbeitet der Anbieter keine Endkundendaten im Auftrag des Kunden. Es gelten die Datenschutzinformationen für die Software.
10.2 Bei Managed Hosting gilt Nr. 9.6.
11. Missbrauch und Sperrung wegen Rechtsverstößen
Der Kunde nutzt die Software nicht für rechtswidrige Zwecke und stellt bei Managed Hosting keine rechtswidrigen Inhalte bereit. Der Anbieter darf bei konkreten Hinweisen auf Verstöße die Instanz nach Abmahnung (bei Gefahr im Verzug auch ohne) vorübergehend sperren und stellt sie nach Beseitigung wieder bereit.
12. Preise und Zahlung
12.1 Es gelten die Jahrespreise der Preisliste im Shop zum Zeitpunkt der Bestellung (Provomatic Self-Hosted und Provomatic Managed-Hosted). Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, die im Bestellprozess gesondert ausgewiesen wird. Bei Kunden in anderen EU-Staaten mit gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
12.2 Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten. Bei jährlicher Zahlung beträgt die Vergütung den Jahrespreis nach Nr. 12.1. Bei monatlicher Zahlung wird der Jahrespreis zuzüglich eines prozentualen Aufschlags in 12 gleichen Monatsraten gezahlt. Höhe des Aufschlags (bei Provomatic Managed-Hosted gegebenenfalls ein eigener Aufschlag oder Festpreis) und der sich daraus ergebende Betrag je Monatsrate folgen aus der Preisliste und der Bestellung zum Zeitpunkt der Bestellung, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die Monatsrate wird auf den Cent gerundet; der Jahresbetrag ist die Summe der Raten. Die Monatsrate ist keine Monatsmiete: Der Kunde bindet sich für die feste Laufzeit von 12 Monaten und kann nicht zu einzelnen Monaten kündigen. Die Monatsraten sind jeweils im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig. Die Rechnung wird 14 Tage vor der Fälligkeit gestellt; die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Die Zahlungspflicht besteht für die gesamte feste Laufzeit unabhängig von einer Sperrung nach Nr. 12.5. Zahlungsarten: Stripe, Mollie, PayPal und Überweisung. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
12.3 Zusätzliche Gebühren fallen nicht an, außer bei Zusatzleistungen, falls solche angeboten werden, die gesondert ausgewiesen werden.
12.4 Zahlungsverzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter kann Verzugszinsen und Mahnkosten berechnen. Weitergehende Rechte, etwa eine vorzeitige Fälligstellung der Restvergütung, bestehen nur im gesetzlichen Umfang.
12.5 Ist der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug (die Frist ist für die Verträge nach diesen Bedingungen vom Anbieter festgelegt), kann der Anbieter den Lizenzschlüssel (bei Managed Hosting die Instanz) nach vorheriger Ankündigung in Textform sperren. Die Sperrung endet unmittelbar nach vollständiger Zahlung. Bis zur Zahlung ruht die Nutzungsmöglichkeit; die Zahlungspflicht besteht fort. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei einem wegen Zahlungsverzugs gesperrten Kunden laufen die Rechnungen nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit weiter; mit Ablauf dieser Laufzeit endet der Vertrag, ohne dass er sich verlängert. Der Export der Daten nach Nr. 14.3 bleibt auch während der Sperrung möglich.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Der Vertrag läuft für die in der Bestellung und Bestellbestätigung genannte Laufzeit, bei den Varianten dieser Bedingungen 12 Monate, ab Vertragsschluss nach Nr. 3.2 (Bereitstellung des Lizenzschlüssels bzw. der Managed-Instanz für den bestellten Vertrag); die Probezeit nach Nr. 3.4 wird nicht angerechnet. Die Laufzeit ist je Produkt festgelegt.
13.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden. Wird er nicht fristgerecht gekündigt, beginnt eine neue Vertragslaufzeit in gleicher Länge wie die bisherige (bei 12 Monaten also wieder 12 Monate). Die Kündigungsfrist ist im Produkt einstellbar; für den Vertrag gilt der Wert zum Zeitpunkt der Bestellung, der in der Bestellbestätigung genannt wird.
13.3 Die Kündigung ist per E-Mail oder über das Kundenkonto möglich.
13.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere nach § 543 BGB und bei Verstößen gegen Nr. 5 oder Nr. 11 trotz Abmahnung.
14. Folgen der Beendigung
14.1 Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Der Kunde stellt den Betrieb ein und löscht die Software und Kopien (Selbst gehostet); der Anbieter sperrt den Lizenzschlüssel.
14.2 Die Daten, die der Kunde mit der Software verwaltet, verbleiben bei Selbst gehostet in seiner Infrastruktur und gehören ihm.
14.3 Managed Hosting: Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende und danach 30 Tage lang exportieren (Datenbankauszug, Dateien). Danach löscht der Anbieter die Daten, die Backups werden innerhalb weiterer 14 Tage gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (z. B. Rechnungen des Anbieters).
15. Mängel und Haftung
15.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB). Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.
15.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit er eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie für Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
15.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten: Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und höchstens auf das Jahresentgelt des betroffenen Vertrags. Bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht.
15.4 Bei Managed-Hosted haftet der Anbieter für den Verlust von Daten, soweit die Haftung nicht nach Nr. 15.2 unbeschränkt ist, nur für den Aufwand, die Daten aus einer ordnungsgemäß erstellten täglichen Sicherung nach Nr. 9.2 wiederherzustellen. Bei Self-Hosted betreibt der Kunde die Daten selbst (Nr. 8.2); der Anbieter haftet insoweit nicht für Datenverlust in der Infrastruktur des Kunden, außer nach Nr. 15.2.
16. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich. Zugangsdaten und Lizenzschlüssel sind geheim zu halten und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu melden und zu ändern.
17. Sicherheitsvorfälle
Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, die die andere Seite betreffen können. Bei Managed Hosting gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
18. Änderungen
18.1 Software und Leistung: Der Anbieter darf die Software ändern und weiterentwickeln, soweit der vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigt er mit angemessener Frist vorher in Textform an; der Kunde kann dann zum Wirksamwerden kündigen.
18.2 AGB: Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Der Anbieter teilt sie in Textform mit; widerspricht der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Hinweis auf die Folgen, gelten sie als angenommen. Das gilt nicht für Änderungen der Hauptleistung, des Preises und der Laufzeit; diese bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung oder werden zum nächsten Verlängerungstermin wirksam.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig (§ 38 ZPO), der Sitz des Anbieters.
19.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam; es gilt die gesetzliche Regelung.
Anlage A: Leistungsbeschreibung
| Merkmal | Selbst gehostet | Managed Hosting |
|---|---|---|
| Preis netto/Jahr | laut Preisliste im Shop | laut Preisliste im Shop |
| Lizenz | enthalten | nicht enthalten, Lizenz nach Provomatic Self-Hosted erforderlich |
| Betrieb der Infrastruktur | Kunde | Anbieter (Hetzner) |
| Updates | inklusive | inklusive |
| Support | Tickets, E-Mail, Discord | Tickets, E-Mail, Discord |
| Backup | Kunde | 1× täglich, 14 Tage aufbewahrt |
| Verfügbarkeit | Kunde | Zielwert 99 % im Jahresmittel |
| AVV | nicht erforderlich | ja (Anlage D) |
Anlage B: Managed-Hosting-Bedingungen
Die Bedingungen für Managed Hosting stehen in Nr. 9.
Anlage C: SLA
Eine SLA wird derzeit nicht angeboten.
Anlage D: Auftragsverarbeitungsvertrag
Für Managed Hosting gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der Anbieter stellt ihn dem Kunden unterschrieben als PDF im Kundenbereich bereit.